Einen Tag vor Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung am 12. August sind für die Handelsunternehmen noch viele Fragen offen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) beklagt große Verunsicherung sowie viele Rechtsunsicherheiten.
„Für viele Unternehmen sind noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und ihrer Pflichten offen. Die wiederholten Klarstellungsversuche der EU-Kommission haben für viele neue Unklarheiten gesorgt. So können die Unternehmen nicht arbeiten. Wir brauchen verlässliche und rechtssichere Vorgaben, die eindeutig umsetzbar sind“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Unklarheiten sieht der HDE insbesondere bei der jetzt getroffenen Klassifizierung von Verpackungsmaterialien und der Zuschreibung von Zuständigkeiten. Für die Produzenten des Verpackungsmaterials sei nicht ersichtlich, welcher Art von Verpackung das Rohmaterial am Ende zugerechnet werde – dadurch bleibt unklar, wer verantwortlich für die entsprechende Lizenzierung und Konformitätserklärung ist. Die Vorgaben der Kommission zu den Verpackungsmaterialien machen somit eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten nahezu unmöglich.
Mit Blick auf Kontrollen und Vollzug setzt sich der HDE deshalb dafür ein, dass die zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene diese besonderen Herausforderungen für die Unternehmen berücksichtigen. „Die Unternehmen dürfen nicht die Leidtragenden einer von der EU-Kommission vermurksten Verordnung sein“, so Genth weiter. Trotz Leitlinien und mehrerer Fassungen von FAQs sei die Verpackungsverordnung aktuell nicht rechtssicher umzusetzen. Das sei ein klares Versäumnis der EU-Kommission, die zunehmend nicht mehr in der Lage sei, ihre Gesetzgebung so zu gestalten, dass sie in der Praxis funktioniert. Genth: „Die ursprüngliche und richtige Idee, Verpackungsvorschriften im EU-Binnenmarkt einheitlich zu gestalten, scheint angesichts dieses Umsetzungschaos unrealistischer denn je.“

