Obwohl die Gesamtbeschäftigung im deutschen Einzelhandel im Vergleich zum Vorjahr (Stichtag: 31.03.2022) weiterhin stabil und sogar nochmals um rund 0,2 Prozent angewachsen ist, warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Überlastung der Branche durch unverhältnismäßige Lohn- und Gehaltsforderungen der Gewerkschaft ver.di im bereits seit sechs Monaten andauernden Tarifkonflikt. Denn die genaue Analyse der aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigt laut HDE deutliche Spuren der extrem schwierigen wirtschaftlichen Gesamtumstände und Unsicherheiten, mit denen die Branche aktuell zurechtkommen muss.
Arbeit & Soziales
Eröffnung der zweiten Tarifverhandlungsrunde: deutlich erhöhtes Angebot und tarifliches Basisentgelt
Die Arbeitgeber im Einzelhandel haben sich trotz der historisch schwierigen Rahmenbedingungen für die Branche dazu entschlossen, bereits in der zweiten Runde der laufenden Tarifverhandlungen ein deutlich erhöhtes Angebot zu unterbreiten, um ein klares Signal zur Abschlussbereitschaft zu setzen. Die Tarifpolitik im Einzelhandel wird im Tarifpolitischen Ausschuss des HDE bundesweit koordiniert. Tarifverträge werden im Einzelhandel in den Ländern verhandelt. Die zweite Verhandlungsrunde wurde am 17.05.2023 in Baden-Württemberg eröffnet.
Zum Tag der Arbeit am ersten Mai meldet der Handelsverband Deutschland (HDE) eine neue Rekordbeschäftigung in der Branche und weist auf die große Bedeutung des Einzelhandels als Arbeitgeber und Ausbilder hin. Gleichzeitig fordert der HDE mehr gesellschaftliche Wertschätzung für die duale Ausbildung und warnt wegen des Arbeits- und Fachkräftemangel vor fehlgeleiteten Gesetzesinitiativen, die dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Erwerbspotentiale entziehen.
Den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Arbeitszeiterfassung bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Entgegen den Ankündigungen des Koalitionsvertrags beschränke sich der Entwurf auf neue Regulierungen und zusätzliche Bürokratie für die Arbeitgeber.
In der aktuellen Debatte über die künftige Entwicklung des Mindestlohns warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Überforderung der Arbeitgeber durch weitere Mindestlohnanhebungen sowie vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. Über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns hat die paritätisch besetzte und unabhängige Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu entscheiden, danach wieder alle zwei Jahre. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung den Mindestlohn vorzeitig per Gesetz zum 1. Oktober 2022 ohne vorherige Beteiligung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde sprunghaft angehoben.
Im Jahr 2022 hat sich der Arbeitsmarkt in Niedersachsen und in Bremen weiter positiv entwickelt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen mitteilt, stieg die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort Niedersachsen im Vorjahresvergleich um 50.000 auf rund 4.168.000 Personen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Bremen stieg die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort im Land Bremen 2022 um 6.000 auf etwa 441.000 Personen.
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