Nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) am 16. Januar 2026 halten 17 führende Wirtschaftsverbände – darunter der Handelsverband Deutschland – den vorliegenden Gesetzentwurf für nicht ausreichend. Die geplanten Anpassungen beschränkten sich im Kern auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen blieben jedoch bestehen – echte Entlastungen seien daher nicht zu erwarten.

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundestag und Bundesregierung fordern die Verbände, das LkSG vollständig auszusetzen. Zugleich solle die Bundesregierung die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung („Omnibus I“) schnell und in einer bürokratiearmen, vollzugsfreundlichen Form umsetzen. 

Falls das LkSG nicht ausgesetzt wird, plädieren die Verbände zumindest für eine sofortige Angleichung des nationalen Anwendungsbereichs an die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Hintergrund: Der EU-Anwendungsbereich wurde im Zuge von „Omnibus I“ deutlich auf sehr große Unternehmen verengt (u. a. Schwelle von mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro globalem Nettoumsatz). Unternehmen, die künftig nicht (mehr) unter die EU-Regelung fallen, sollten nach Auffassung der Verbände auch national nicht länger verpflichtet werden – um unnötige Bürokratie, Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

Für den Einzelhandel ist Planungssicherheit bei Lieferketten-Compliance zentral – auch weil die Pflichten großer Unternehmen regelmäßig in Einkaufs- und Lieferantenbeziehungen „durchgereicht“ werden. Zudem gilt das LkSG seit dem 1. Januar 2024 bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. 

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