Die kürzlich gestartete Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Reform der Strafprozessordnung bietet eine wichtige Gelegenheit, die Strafverfolgung bei Ladendiebstählen zu verbessern. Die Kommission soll bis Ende 2026 Vorschläge für eine effektivere Strafverfolgung vorlegen.

Massive wirtschaftliche Belastung

Ladendiebstähle verursachen dem deutschen Einzelhandel jährlich Schäden von rund drei Milliarden Euro. Trotz dieser erheblichen wirtschaftlichen Belastung werden entsprechende Delikte nur unzureichend verfolgt.

Die praktische Ermittlungstätigkeit findet selten statt, und selbst bei identifizierten Tätern werden Strafverfahren häufig eingestellt. Dies erleben Händler in Deutschland Tag für Tag. Staatsanwaltschaften und Gerichte nutzen die bestehenden Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung nach §§ 153 und 153a Strafprozessordnung viel zu oft und zu großzügig.

Verfahrenseinstellungen aus Effizienzgründen verhindern

Die Handelsverbände fordern deshalb eine deutliche Begrenzung der Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung. Besonders Verfahrenseinstellungen aus reinen "Effizienzgründen" durch Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen ausgeschlossen werden.

Investitionen in Sicherheit stoßen an Grenzen

Einzelhandelsunternehmen investieren bereits jährlich rund 3,1 Milliarden Euro in Präventions- und Sicherungsmaßnahmen. Aufgrund der zunehmenden Kriminalität stoßen diese privaten Sicherheitsanstrengungen jedoch an ihre Grenzen.

Die Händler artikulieren zu Recht ihren Anspruch auf wirksamen Schutz ihres Eigentums. Nun sei der Staat gefordert, durch die anstehende Reform der Strafprozessordnung die notwendigen Rahmenbedingungen für eine nachdrückliche Strafverfolgung zu schaffen.

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