Nach vorangegangenen Beschwerden und Einwendungen verschiedener Interessengruppen, auch seitens der Handelsverbände, haben Bund und Länder sowie prüfende Dritte nun eine abgestimmte Übereinkunft zur Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Überbrückungshilfen gefasst.
Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden.
Wenn der Antrag bereits auf Basis von Ist-Zahlen gestellt wurde und keine Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Dies gilt auch für Schlussabrechnungsfälle, bei denen sich gegenüber der Antragstellung nur geringe Abweichungen ergeben.
Der Vereinbarungstext ist auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer zu finden https://www.bstbk.de/de/ und auch auf der Seite des BMWK unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240314-corona-wirtschaftshilfen.html