Den HDE erreichen in diesen Tagen vermehrt Anfragen zu „Abmahnungen“ bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Schriftarten aus dem Verzeichnis „Google Fonts“ auf der Webseite von Einzelhändlern. Der HDE hat in diesem Zusammenhang frühzeitig Kontakt mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) und der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgenommen.
Der DSW hat inzwischen aufgrund des enormen Ausmaßes der Massenabmahnungen einen aktuellen Warnhinweis unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.dsw-schutzverband.de/news/massenabmahnungen-bei-google-fonts
Der Warnhinweis enthält auch praktische Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen, die solche Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten. Der DSW sieht danach keinen Anlass, die geltend gemachte Forderung zu erfüllen. Auch eine Reaktion auf das als „Abmahnung“ bezeichnete Schreiben ist zur effektiven Rechtsverteidigung nach Auffassung des DSW nicht erforderlich.
Der DSW bietet an, dass ihm – falls gewünscht – die jeweiligen Abmahnungen direkt zugesandt werden können. Sollten sich aus zukünftigen Abmahnungen noch neue Aspekte ergeben, die dort möglicherweise bislang noch nicht berücksichtigt werden konnten, können die entsprechenden Hinweise ebenfalls an den DSW übermittelt werden. Diese würden dann in einem entsprechenden Update berücksichtigt. Außerdem bittet der DSW unbedingt um Informationen, soweit vermeintliche Ansprüche tatsächlich auch gerichtlich geltend gemacht werden.