Das von vielen niedersächsischen Städten, Gemeinden und Händlern seit einigen Jahren geforderte Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (NQG) ist am 17.09.2019 in Form eines Entwurfes zur Verbandsanhörung freigegeben worden. Gemeinsam mit unserem Landesverband, dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen (HNB), werden wir uns wie bereits 2017 an dem Anhörungsverfahren beteiligen. Der damals kurz vor der Verabschiedung stehende Gesetzentwurf war dann aber der vorgezogenen Landtagswahl zum Opfer gefallen.
Mit diesem Gesetz sollen private Initiativen unterstützt werden, die ihr Stadtquartier oder ihren Ortsteil wiederbeleben, stärken und weiterentwickeln möchten. Es soll als ein Instrument für eine innovative Stadtentwicklung dienen.
Zahlreiche andere Bundesländer, darunter z. B. Hessen, Nordrhrein-Westfalen haben bereits entsprechende Gesetze erlassen. Vorreiter in Deutschland sind seit 2005 Hamburg und seit 2006 Bremen.
Mit dem Gesetzesvorschlag möchte nun endlich auch Niedersachsen eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch nutzen. Diese ermöglicht es den Ländern, Regelungen für private Initiativen zur Stadtentwicklung und deren Finanzierung zu treffen. Private Initiativen sowie Städte und Gemeinden sollen sich besser abstimmen und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität von Innenstädten, Orts- und Stadtteilzentren sowie anderen Quartieren steigern können.
„Dabei liegt der Fokus nicht allein auf Innenstädten und zentralen Versorgungsbereichen“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies in einer Presseerklärung. „Es soll sich spürbar etwas für die Menschen vor Ort, in ihren Wohnvierteln oder Stadtteilen tun. Sie sollen sich noch mehr mit ihrem Quartier identifizieren.“