Die EU-Finanzminister haben sich auf eine neue Paketabgabe für Billigimporte verständigt und ab Juli 2026 sollen Warenpakete mit einem Wert bis zu 150 Euro bei der Einfuhr in die EU mit einer Abgabe von drei Euro belegt werden. Dies wird aus Sicht des Einzelhandels als wichtiger Schritt beurteilt, um unfairen Wettbewerbspraktiken im Online-Handel entgegenzuwirken.
Drittstaatenhändler unter Druck
Online-Plattformen und Händler aus Fernost wie Temu und Shein nutzen systematisch Regelungslücken in der EU aus. Sie missachten konsequent europäische Verbraucherschutzstandards sowie geltende Umwelt- und Produktsicherheitsvorgaben. Die nun beschlossene europäische Maßnahme signalisiert diesen Anbietern, dass solche Praktiken nicht länger ohne Konsequenzen bleiben.
Die Paketabgabe dürfte nationale Zollbehörden vor erhebliche Herausforderungen stellen. Da jede Zollbehörde in Europa unterschiedlich arbeitet und unterschiedlich effektiv ist, bedarf es dringend gemeinsamer Standards, einer IT-Vernetzung und engerer Zusammenarbeit zur Bekämpfung systematischer Regelverstöße.
Notwendig sind darüber hinaus eine zeitnahe Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro sowie die Verpflichtung zur Registrierung von Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland beim Import-One-Stop-Shop im Vorfeld. Nur durch ein konsequentes Maßnahmenbündel können Anbieter, die europäische Gesetze missachten, zur Rechenschaft gezogen werden.

