Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue EU-Zollgebühren für Pakete aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 150 Euro. Der Einzelhandel begrüßt den Schritt, mahnt aber weitere Maßnahmen für faire Wettbewerbsbedingungen an.
Ab dem 1. Juli 2026 erhebt die Europäische Union auf Warensendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine Zollgebühr von drei Euro – gestaffelt nach Warenkategorie. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich nach eigenen Angaben rund drei Jahre für diese Maßnahme eingesetzt und wertet deren Einführung als wichtigen Erfolg. Die neue Gebühr gleiche einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, mit dem der heimische Einzelhandel bislang konfrontiert war.
Customs Data Hub muss früher kommen
EU-Repräsentanzpflicht und Sanktionsmöglichkeiten gefordert

