Die Tarifverhandlungen für den niedersächsischen und bremischen Einzelhandel wurden heute in Hannover aufgenommen. Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation des stationären Einzelhandels hat die Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass die Forderung der Gewerkschaft nach Gehaltssteigerungen bis zu 40 % in keiner Weise realistisch ist.
Für die von der Gewerkschaft geforderte Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge für den Einzelhandel fehlt es eindeutig an der Erfüllung der dafür zwingend erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Ver.di wurde durch die Arbeitgeber deshalb zum wiederholten Male aufgefordert, intensiv an einer neuen Tarifstruktur mitzuarbeiten, da nur so mittelfristig das Ziel einer Allgemeinverbindlicherklärung erreicht werden könnte.
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich darauf, die Entwicklung in anderen Tarifgebieten abzuwarten. Die Verhandlungen werden Mitte Juni fortgesetzt.