Für das diesjährige Ostergeschäft im Einzelhandel rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) mit einem Umsatz von 2,2 Milliarden Euro. Zu diesem Anlass rund um das Osterfest Geld auszugeben, planen 41 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ergab eine im Auftrag des HDE durchgeführte, bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter 1.500 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr bleiben die Umsätze im Ostergeschäft damit stabil.
Nach vorangegangenen Beschwerden und Einwendungen verschiedener Interessengruppen, auch seitens der Handelsverbände, haben Bund und Länder sowie prüfende Dritte nun eine abgestimmte Übereinkunft zur Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Überbrückungshilfen gefasst.
Mit den Corona-Überbrückungshilfen hat der Bund Unternehmen unterstützt, die infolge der Corona-Pandemie von hohen Umsatzrückgängen betroffen waren. Rund 225.000 Anträge waren allein in Niedersachsen gestellt worden. Diese Anträge umfassen zusammen rund 5,3 Mrd. Euro. Dazu gehören auch die November- und Dezemberhilfen 2020.
Angesichts der wachsenden Zahl an Paketen aus dem Nicht-EU-Online-Handel warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen unzureichender Einfuhrkontrollen. Im Sinne der Produktsicherheit und des fairen Wettbewerbs fordert der Verband eine Neuordnung der Marktüberwachung in Deutschland. Während 2023 laut Europäischer Kommission zwei Milliarden Pakete mit einem Warenwert unterhalb der Zollfreigrenze von 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten in die EU verschickt wurden, meldet die Bundesnetzagentur für das Jahr 2023 die Prüfung von nur rund 5.000 Warensendungen. Von den geprüften Sendungen erhielten 92 Prozent keine Freigabe. Diese Diskrepanz zwischen eingetroffenen und kontrollierten Sendungen verdeutlicht aus Sicht des HDE die Schieflage bei der Marktüberwachung in Deutschland.
Im seit elf Monaten laufenden Tarifkonflikt im Einzelhandel machen der Handelsverband Deutschland (HDE) und seine Landesverbände hiermit den Weg für eine Lösung auch ganz ohne Tarifabschluss frei. Die freiwilligen Erhöhungen sind auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar. Ab dem neuen Tarifjahr sind damit Anhebungen der Tarifentgelte bis zur Obergrenze von maximal zehn Prozent möglich.